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Beschäftigungsverordnung

Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung
(Beschäftigungsverordnung - BeschV)



 

 




  Eingangsformel
1.  Zustimmungsfreie Beschäftigungen
  § 1 Grundsatz
  § 2 Aus- und Weiterbildungen
  § 3 Hochqualifizierte
  § 4 Führungskräfte
  § 5 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
  § 6 Kaufmännische Tätigkeiten
  § 7 Besondere Berufsgruppen
  § 8 Journalistinnen und Journalisten
  § 9 Beschäftigungen, die nicht in erster Linie dem Erwerb dienen
  § 10 Ferienbeschäftigungen
  § 11 Kurzfristig entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  § 12 Internationale Sportveranstaltungen
  § 13 Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
  § 14 Schifffahrt und Luftverkehr
  § 15 Dienstleistungserbringung
  § 16 Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel
2.  Zustimmungen zu Beschäftigungen, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen
  § 17 Grundsatz
  § 18 Saisonbeschäftigungen
  § 19 Schaustellergehilfen
  § 20 Au-pair-Beschäftigung
  § 21 Haushaltshilfen
  § 22 Hausangestellte von Entsandten
  § 23 Kultur und Unterhaltung
  § 24 Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse
3.  Zustimmungen zu Beschäftigungen, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen
  § 25 Grundsatz
  § 26 Zeitlich begrenzte Zulassungen von Sprachlehrern und Spezialitätenköchen
  § 27 IT-Fachkräfte und akademische Berufe
  § 28 Leitende Angestellte und Spezialisten
  § 29 Sozialarbeit
  § 30 Pflegekräfte
  § 31 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
4.  Zustimmungen zu weiteren Beschäftigungen
  § 32 Grundsatz
  § 33 Deutsche Volkszugehörige
  § 34 Beschäftigungen bestimmter Staatsangehöriger
  § 35 Fertighausmontage
  § 36 Längerfristig entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  § 37 Grenzgängerbeschäftigung
5.  Zustimmungen zu Beschäftigungen auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen
  § 38 Grundsatz
  § 39 Werkverträge
  § 40 Gastarbeitnehmerinnen und Gastarbeitnehmer
  § 41 Sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen
6.  Arbeitsvermittlung und Anwerbung aus dem Ausland
  § 42 Vermittlung
7.  Ordnungswidrigkeiten
  § 43 Ordnungswidrigkeit
8.  Schlussvorschriften
  § 44 Verfahren
  § 45 Befristungen
  § 46 Übergangsregelungen
  § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel


 

Ergänzende Vorschriften des Ausländerrechts und Asylrechts:

AZRG-Durchführungsverordnung - AZRG-DV 

Anwerbestoppausnahmeverordnung - ASAV 

Arbeitsgenehmigungsverordnung - ArGV 

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG 

Asylverfahrensgesetz - AsylVfG 

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 

Aufenthaltsverordnung - AufenthV 

Ausländer: Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser ~ im Bundesgebiet - HLAuslG 

Ausländerzentralregistergesetz - AZRG 

Beschäftigungsverfahrensverordnung - BeschVerfV 

Beschäftigungsverordnung - BeschV 

Einbürgerungstestverordnung - EinbTestV 

Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU 

Integrationskursverordnung - IntV 

Personenstandsgesetz - PStG 

Rückkehrhilfegesetz - RückHG 

Staatsangehörigkeitsgesetz

Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung
 (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

 

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